Hochzeit auf Griechisch

Für eine Eheschließung in Griechenland, die im Heimatland rechtsgültig ist, werden von beiden Brautleuten folgende Papiere benötigt:

  • gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde mit Apostille
  • Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille, nicht älter als 6 Monate (erhältlich beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde)
  • ggf. ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde (wenn geschieden oder verwitwet)

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Apostillen sind diplomatische Beglaubigungen von öffentlichen Urkunden, also Echtheitsbestätigungen der Dokumente. Sie sind in Österreich in den Beglaubigungsstellen der zuständigen Landesregierungen, in Deutschland bei der Bezirksregierung erhältlich.

Die Dokumente werden von uns ins Griechische übersetzt und beglaubigt.

Nach der Hochzeit  erhaltet ihr eine Heiratsurkunde mit Apostille, die wir ins Deutsche übersetzen und beglaubigen lassen, und euch bei Bedarf mit einem Kurierdienst nach Hause schicken.

So einfach geht’s!!!

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